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Die Finanzierung der heilpädagogischen
Förderung erfolgt derzeit auf der Grundlage der
§§ 27ff und 35a im SGB VIII, der §§
30 und 56 des SGB IX und des § 53 im SGB XII.
In Einzelfällen übernehmen auch Krankenkassen
die Kosten, oder Eltern entscheiden sich dafür,
die Fördermaßnahme selbst zu bezahlen.
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