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Die Finanzierung der heilpädagogischen Förderung erfolgt derzeit auf der Grundlage der §§ 27ff und 35a im SGB VIII, der §§ 30 und 56 des SGB IX und des § 53 im SGB XII.
In Einzelfällen übernehmen auch Krankenkassen die Kosten, oder Eltern entscheiden sich dafür, die Fördermaßnahme selbst zu bezahlen.