Die Eltern der betreffenden Kinder und Jugendlichen werden durch ihre Sachbearbeiter im Jugend- oder Sozialamt oder z. B. durch Mitarbeiter der Kita, Lehrer, Selbsthilfegruppen, Kinderärzte oder Therapeuten auf die Mobile Heilpädagogische Praxis Kompass aufmerksam gemacht und nehmen selbst Kontakt auf.
Im Erstgespräch wird mit der betroffenen Familie zunächst geklärt, ob das Angebot der Kompass-Praxis tatsächlich die richtige Form der Hilfe darstellt. Sollten geeignetere Hilfsangebote in Frage kommen, werden die Eltern diesbezüglich beraten und an diese verwiesen.
Entscheiden sich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für die Fördermöglichkeiten von Kompass, stellen sie einkommensunabhängig bei den Kostenträgern - LVR, Jugend- oder Sozialamt - einen Antrag auf Kostenübernahme.
Bei Bewilligung der Maßnahme wird die Art der Förderung im Vorfeld gemeinsam geplant und regelmäßig gegenüber den Kostenträgern dokumentiert.
Die Finanzierung der heilpädagogischen Förderung erfolgt derzeit auf der Grundlage der §§ 27ff und 35a im SGB VIII, der §§ 30 und 56 des SGB IX und des § 53 im SGB XII.