Kooperative Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen, z. B. mit Vertretern von Jugend- und Sozialämtern, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinderärzten, Neurologen, Lehrern und Erziehern, Ergo- oder Physiotherapeuten und Logopäden, wird zum Zweck der effektiven Vernetzung möglicher Hilfen angestrebt und durch eine Schweigepflichtsentbindung der Eltern rechtlich abgesichert.