Aktuelles

In der Kompass-Praxis werden Kinder und Jugendliche erst  ab 4 Jahren bis zum 18. Geburtstag gefördert.

Vom LVR, der für die Kostenübernahme bei Kindern unter 6 Jahren zuständig ist, werden wir darum nicht als Frühförderstelle anerkannt, wohl aber als Praxis für Autismustherapie.

Kinder zwischen 4 und 6 Jahren können folglich nur mit einer Autismus-Diagnose zu uns kommen.

 

ACHTUNG:

Wir suchen engagierte Kollegen (m/w/d) für verschiedene Bereiche. Bewerbungen bitte per E-Mail an

info@kompasspraxis.de

 

Druckversion | Sitemap
© Kompass 2022