In der Kompass-Praxis werden Kinder und Jugendliche erst ab 4 Jahren bis zum 18. Geburtstag gefördert.
Vom LVR, der für die Kostenübernahme bei Kindern unter 6 Jahren zuständig ist, werden wir darum nicht als Frühförderstelle anerkannt, wohl aber als Praxis für Autismustherapie.
Kinder zwischen 4 und 6 Jahren können folglich nur mit einer Autismus-Diagnose zu uns kommen.
ACHTUNG:
Wir suchen engagierte Kollegen (m/w/d) für verschiedene Bereiche. Bewerbungen bitte per E-Mail an
info@kompasspraxis.de