Aktuelles

In der Kompass-Praxis werden Kinder und Jugendliche erst  ab 4 Jahren bis zum 18. Geburtstag gefördert.

Vom LVR, der für die Kostenübernahme bei Kindern unter 6 Jahren zuständig ist, werden wir darum nicht als Frühförderstelle anerkannt, wohl aber als Praxis für Autismustherapie.

Kinder zwischen 4 und 6 Jahren können folglich nur mit einer Autismus-Diagnose zu uns kommen.

 

ACHTUNG:

Um Wartezeiten von bis zu sechs Monaten nach erfolgter Kostenzusage gewährleisten zu können, haben wir wieder einen Aufnahmestopp, voraussichtlich bis zu den Sommerferien.

 

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